Anwalt Familienrecht und die Mandanten

Ein Anwalt für Familienrecht, wie er bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog & Kollegen GbR angeboten wird, berät Mandanten zielführend im Falle einer Trennung. Oftmals haben Ehepartner im Rahmen ihrer Partnerschaft zusammen ein Haus oder eine Eigentumswohnung erworben. Trennen sich die Paare, stellt das gemeinsame Haus bzw. die Wohnung einen zentralen Streitpunkt dar. Häufig sind die Schulden für die entsprechenden Objekte zu dem unmittelbaren Zeitpunkt der Trennung noch nicht getilgt. In der Regel sind beide Ehepartner im Grundbuch als rechtmäßige Eigentümer der Immobile eingetragen. Kreditverträge werden zudem überwiegend gesamtschuldnerisch unterzeichnet. Prinzipiell sind die Banken im Zuge einer Trennung der beiden Kreditnehmer dazu berechtigt sich eigenständig einen der Ehegatten auszusuchen, der künftig den Kredit abzubezahlen hat. Gegenüber dem Geldinstitut greift daher nicht die Maxime „ 50: 50", sondern „ jede Partei aufs Ganze". 

Bleiben die regelmäßigen Ratenzahlungen beispielsweise durch den Ehemann aus, der bislang die Hausraten überwiesen hat, wendet sich die Bank mit ihren verbindlichen Forderungen generell an die Ehefrau. Ein Anwalt für Familienrecht rät seinen Klienten deshalb eindringlich davon ab Kreditraten ohne vorherige Absprache mit dem Partner eigenmächtig einzustellen. In diesem Kontext erheben die Geldinstitute Verzugszinsen. Im Extremfall münden die Zahlungsunregelmäßigkeiten in Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Unabhängig von ihrer Trennung haften die beiden Ehepartner daher weiterhin in ihrer Funktion als Gesamtschuldner für die jeweilige Immobilie.   

Das Objekt gehört stets der Person, die im Grundbuch als Eigentümer vermerkt ist. Demnach wird im Ehekontext nicht automatisch Miteigentum erworben. Aus welchen Quellen die finanziellen Mittel für den Immobilienkauf stammen ist lediglich für die Berechnung des Zugewinnausgleiches entscheidend. Hierbei wird explizit berücksichtigt, ob die Gelder zum Erwerb der Immobilie aus Schenkungen oder aus einem Erbe hervorgegangen sind.   

Da in einer Ehe überwiegend gesamtschuldnerisch gebürgt wird, stehen beide Parteien nach ihrer Trennung in einem gemeinschaftlichen Schuldverhältnis zur Bank. Ergänzt wird diese persönliche Haftung durch den Eintrag der Schulden im Grundbuch. Somit dient die Immobilie zusätzlich als Sicherheit für das Geldinstitut gegen eventuelle Zahlungsausfälle. Als komplex sind Fälle einzuordnen, die eine Diskrepanz bezüglich Eigentum und Haftung erkennen lassen. So lauern beispielsweise bei Fällen bei denen ein ehemaliges Elternhaus als Eigentum mit in die Ehe gebracht wird Besonderheiten, die es unbedingt zu beachten gilt. Ist lediglich ein Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und wird gleichzeitig ein Darlehen zur Sanierung des Objektes aufgenommen, fordert das geldgebende Institut im Normalfall die Unterschrift des Hauptverdieners der Ehe ein. Weichen Eigentümer und Hauptverdiener voneinander ab, haftet in diesem Fall der Hauptverdiener als Schuldner für ein Objekt, das ihm rechtlich nicht gehört.   

Der Verkaufserlös der betreffenden Immobile fällt stets dem eingetragenen Eigentümer zu. Hierbei ist es ebenfalls unbedeutend aus welchen finanziellen Mitteln der Immobilienkauf oder die Abzahlung des Darlehens getätigt worden sind. Deshalb sollten in die Verteilung des Erlöses unbedingt Zugewinnausgleichansprüche oder alternativ Unterhaltsansprüche einfließen. Wird die gemeinsame Immobilie vor dem Scheidungsantrag veräußert und der Verkaufserlös im Anschluss aufgeteilt, ist dies mit finanziellen Nachteilen für eine Partei verknüpft. Daher sollten Erlöse derartiger Verkäufe vorläufig auf ein Sperrkonto eingehen. Erst nachdem elementare Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch geklärt sind, ist das Geld für beide Parteien freizugeben.

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Hallo und herzlich willkommen auf meinem Blog. Auf meinem Blog dreht sich alles um das Thema Recht. Ich liebe die Gesetze und Jura hat mich schon als kleiner Junge begeistert. Ich möchte mit Euch auf meinem Blog alles um das Thema Recht diskutieren. Gesetze, das Grundgesetz, welche Rechte man hat bei einer Scheidung, bei einem Unfall. Alle juristischen Entscheidungen und Begebenheiten sind in Deutschland für mich interessant. Könntet Ihr Euch vorstellen, dass wir uns auf meinem Blog über die Justiz allgemein unterhalten? Ich würde mich über rege Mithilfe freuen. Auf E-Mails antworte ich immer sofort. Wollt ihr mehr über das Gesetz und die Justiz erfahren? Auf meinem Blog beschäftige ich mich damit.

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