Beim Arbeitsrecht, wie es beispielsweise bei Rechtsanwälte Kohlschein, Lütkemeier & Partner angeboten wird, handelt es sich um einen der Rechtsbereiche, mit denen die meisten Menschen nahezu täglich bewusst oder unbewusst in Berührung kommen. Denn zahlreiche, ganz alltägliche Dinge, wie die Arbeitszeit, Pausenzeiten oder die Zahlung des Gehalts sind durch das Arbeitsrecht geregelt. Nicht immer wird in jedem Betrieb konsequent auf die Einhaltung geachtet. Oft sind diese Abweichungen im beidseitigen Interesse. Wenn ein Arbeitnehmer aber unter Druck gesetzt wird, um auf seine Rechte zu verzichten oder die Abweichung nicht in seinem Interesse ist, dann sollte er auch auf sein Recht bestehen. Das ist nicht immer einfach, da der Arbeitgeber oft am längeren Hebel sitzt oder zumindest der Eindruck erweckt wird. Außerdem haben Arbeitnehmer oft Angst vor einem Jobverlust und werden deshalb vieles hinnehmen. Doch das ist meist der falsche Weg, da sich die Arbeitsbedingungen so Stück für Stück verschlechtern. Mit einem Anwalt für Arbeitsrecht lassen sich die eigenen Interessen auch kurzfristig durchsetzen. Einige Situation, in denen ein Anwalt für Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer helfen kann, sollen in diesem Artikel dargestellt werden.
Diese Möglichkeiten bestehen bei einer verspäteten Lohnzahlung
Oft ist das Angestelltenverhältnis für den Arbeitnehmer die einzige Einkommensquelle. Er ist also auf dieses Geld angewiesen, um zuverlässig die Miete und weitere Rechnungen bezahlen zu können. Bei einer einmaligen Verspätung ist der sofortige Ganz zum Anwalt natürlich nicht ratsam, ein klärendes Gespräch und die Bitte um pünktliche Zahlung sind meist hilfreicher. Sollte der Chef das Gehalt aber immer wieder zu spät auszahlen und dies trotz wiederholter Anmahnung nicht ändern, ist der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht ratsam. Dieser kann nicht nur eine pünktliche Zahlung anmahnen, sondern möglicherweise auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
So setzen Sie Ihren Anspruch auf Urlaub durch
Gerade bei geringfügig beschäftigen Personen kommt es häufig vor, dass die Chefs sich vor den gesetzlichen Urlaubsansprüchen drücken wollen. Oft wird argumentiert, dass diese Kräfte ausschließlich nach Stunden abgerechnet werden und Urlaub deshalb nicht vorgesehen ist. Das ist leider nicht richtig. Geringfügig Beschäftigte Personen sollten Ihren Arbeitgeber also auf den bestehenden Urlaubsanspruch hinweisen und diesen einfordern. Zwar ist dies nicht immer von Erfolg gekrönt, doch in einigen Fällen können die Arbeitnehmer sich so den Gang zum Anwalt sparen. In allen anderen Fällen ist es natürlich möglich diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, wenn anderweitig kein Einlenken der Arbeitgebers zu erwirken ist. Bei einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis mögen einige Arbeitnehmer vielleicht auf diesen Anspruch verzichten, um ihren Job nicht zu gefährden. Spätestens nach der Kündigung sollte der Anspruch unverzüglich angemeldet werden, um die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung zu maximieren und das Verfallen des Resturlaubs zu verhindern.