Die Herbeiziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ist in der komplexen Welt der Arbeitsgerichtsbarkeit in den meisten Fällen äußerst ratsam. Die Gerichte für Arbeitsangelegenheiten sind von der ordentlichen Gerichtsbarkeit abgetrennt und bilden einen eigenen Bereich. Dies aus gutem Grund, denn die Arbeitsgerichtsbarkeit ist so komplex, dass diese Eigenständigkeit Sinn macht. In den meisten Fällen wenden sich Arbeitnehmer bei Problemen mit dem Arbeitgeber an den jeweiligen Fachanwalt. Oftmals kann schon in einem ersten Beratungsgespräch die rechtliche Situation aufgeklärt werden. Ist eine beabsichtigte Klage sehr fragwürdig oder hat der Arbeitnehmer keine Möglichkeit, sein Vorhaben rechtlich durzusetzen, kann durch eine fachmännische Beratung eine vorschnelle Klage verhindert werden, welche eventuell dann das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erschüttern würde. Auf der anderen Seite sind sich Arbeitnehmer oftmals über ihre Rechte gar nicht bewusst und der Fachanwalt hilft dann, die berechtigten Ansprüche gegen die Arbeitgeberseite außergerichtlich wie auch gerichtlich durchzusetzen. Allerdings gibt es auch den umgekehrten Fall, wo Arbeitgeber rechtliche Beratung bei Ansprüchen gegen den Arbeitnehmer benötigen; in der Praxis kommt dies jedoch nicht so häufig vor
Viele unterschiedliche Streitgegenstände in der Arbeitsgerichtsbarkeit
Früher waren Anwälte meist für alle Sachgebiete zuständig, d. h. ein Anwalt vertrat Parteien in familienrechtlichen, verkehrsrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder auch strafrechtlichen Problemen. In der heutigen Zeit gibt es die sogenannten Fachanwälte, die sich auf ein Gebiet spezialisiert haben. Aufgrund der Vielzahl von Sachgebieten und der sich ständig ändernden Rechtsprechung ist diese Spezialisierung auch sehr sinnvoll, um so eine fachgerechte Vertretung des Mandanten zu gewährleisten. Das Arbeitsrecht hat viele unterschiedliche Streitgegenstände, wo ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine kompetente Beratung gewährleisten kann. Einer der wichtigsten Gründe für die Einschaltung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ist sicherlich eine arbeitgeberseitige Kündigung. Für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, die bereits auf eine langjährige Betriebszugehörigkeit zurückblicken können, ist dies im ersten Moment oftmals ein Schock. Das Gespräch mit dem Anwalt bringt dann aber Klarheit über die individuellen Möglichkeiten. Auch wenn die Kündigung dann oftmals wirksam wird, kann für die Arbeitnehmerseite oftmals eine höhere Abfindung ausgehandelt werden. Ein häufig auftretendes Problem in bestehenden Arbeitsverhältnissen sind beispielsweise auch nicht gezahlte Löhne und Gehälter. Gerade Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die finanziell sehr eingeengt sind, muss hier schnell geholfen werden beispielsweise mit einer einstweiligen Verfügung. Auch nicht genehmigter Urlaub ohne besondere Grund kann mit Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht durchgesetzt werden. Weitere Streitgegenstände können die Erteilung oder Berichtigung eines Zeugnisses, die tarifliche Eingruppierung oder Mobbing sein. Gerade bei den zuletzt genannten Themen sollte in jedem Fall ein Fachanwalt zu Rate gezogen werden, da hier die Komplexität sowie rechtliche Beurteilung ein zu großes Maß einnimmt. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind völlig problemlos über das Internet zu finden. Ein kurzer Anruf in der jeweiligen Kanzlei genügt und ein Besprechungstermin kann dann relativ zeitnah vereinbart werden.