Heute ist die Rechtsgemeinschaft komplexer als jemals zuvor. Um auch einen Rechtsschutz zu schaffen, der überwiegend Sicherheit bietet, braucht es ein ausgereiftes Normenssystem, welches Verstöße gegen die Rechtsgemeinschaft anzeigt. Dies ist das Strafrecht und das Nebenstrafrecht. Diese Normen sind sogenannten Konsequenznormen, die Verstöße gegen andere Verbotsnormen unter Strafe stellen. Diese Strafe wird dann von einem Gericht entschieden und darauf von einer zuständigen Stelle vollzogen. Ohne ein solches Sühneprinzip würde die Rechtsgemeinschaft entwertet werden. Wer würde sich schon an ein Verbot halten, wenn der Verstoß keine Konsequenz hätte. Dennoch gibt es auch klare Regelungen für den Ablauf eines solchen Verfahrens und für die Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, damit eine Strafe rechtmäßig entschieden worden ist und angemessen ist.
Ein Strafverfahren beginnt zumeist mit der Ermittlung durch die zuständigen Ermittlungsbehörden. Zu diesem Zeitpunkt ist niemand als Angeklagter oder ähnliches zu titulieren. Hier gibt es nur Verdachtspersonen, die im Verdacht stehen eine Straftat begangen zu haben, also einen Verstoß gegen eine Verbotsnorm begangen zu haben. Dennoch ist es hier als Angeschuldigter sinnvoll sich direkt zu diesem Zeitpunkt einen rechtlichen Beistand zu holen, da auch hier schon wichtige Schritte für den Prozess entschieden werden. Auch die Ermittlungsbehörden unterliegen bestimmten gesetzlichen Regelungen; hier passieren in der Praxis viele Fehler, die zu einem Verfahrensfehler führen, der auch bei sicherer Schuld zu einer Milderung der Strafe oder gar zum Freispruch führen kann. Daher ist das Verhalten eines Beschuldigten auch schon in torprozessualen Situationen durchaus sehr wichtig und sollte von einem Anwalt betreut werden.
Der Anwalt für Strafrecht ist ein Fachanwalt, der sich mit den Normen des einfachen Strafrechts, sowie mit den Nebenstrafgesetzen auskennt. Dieser Anwalt hat hier nach seinem generellen juristischen Studium eine Fachausbildung für das Strafrecht absolviert und gehört hier zu den absoluten Experten. Zudem ist ein Strafrechtsanwalt auch verfassungsrechtlich geboten. Nach dem Grundgesetz besteht nämlich ein Anspruch auf einen ausreichenden Rechtsverteidiger. Dies bedeutet, dass im Zweifelsfall der Staat dafür Sorge tragen muss, dass ein Beschuldigter die nötige rechtliche Unterstützung erhält. Nur durch den Einsatz von einer solchen Fachperson werden Strafverfahren und Strafprozesse auch erst fair. Der Anwalt hat die Pflicht die bestmögliche Lage für seinen Mandaten zu vertreten, wohingegen der Staatsanwalt als direkter Gegenspieler, die Höchststrafe fordern wird. Dadurch ergibt sich im Mittel der beiden Ansichten ein Mittelweg, der für den Richter oftmals entscheidend sein kann. Dadurch kann er ein faires Urteil fällen.
Somit muss man sagen, dass der Anwalt für Strafrecht zu den wichtigsten Rechtspersonen überhaupt gehört, da er nicht nur prozessunterstützend ist, sondern auch verfassungsrechtlich geboten ist und somit für einen funktionierenden Rechtsstaat unumgänglich ist.
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