Ein Anwalt für Arbeitsrecht sollte bei den meisten arbeitsrechtlichen Problemen beauftragt werden. Probleme mit dem Arbeitgeber können zu massiven Problemen führen, da oft der soziale Besitzstand in Gefahr ist – insbesondere bei Kündigungen oder Einbehaltung von Gehältern. Ein Fachanwalt auf diesem Gebiet kann bei einem ersten Termin die Rechtslage mit seinem Mandanten erörtern und die jeweiligen Gegenmaßnahmen besprechen. Hier kann der Anwalt zunächst außergerichtlich vorgehen und den Arbeitgeber entsprechend auffordern. Trägt dies keine Früchte, kann der Fachanwalt dann für den Arbeitnehmer eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Ein Fachanwalt ist heutzutage dank des Internets leichter zu finden. Bei der Suche sollte darauf geachtet werden, dass es sich um einen Fachanwalt für arbeitsrechtliche Angelegenheit handelt.
Von der Kündigung bis zur Zeugniskorrektur
Die Beauftragung eines Anwalts für Arbeitsrecht kann viele Gründe haben. Das gravierendste Problem für einen Arbeitnehmer ist sicherlich die Kündigung. Die Kündigung kann fristgemäß oder im schlimmsten Fall sogar fristlos erfolgen. Eine fristlose Kündigung ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer so massiv gestört ist, dass ihm ein weiteres Zusammenarbeiten bis zur eigentlichen Frist nicht mehr zuzumuten ist. Gründe für eine fristgemäße Kündigung können hohe Fehlzeiten des Arbeitnehmers, Unzufriedenheit des Arbeitgebers mit den Leistungen des Arbeitnehmers oder betriebsbedingte Kündigungen wegen Umstrukturierung oder Verkleinerung des Betriebes sein. Der Schock bei einer Kündigung ist bei den Betroffenen oft sehr groß. Der Fachanwalt kann in Beratungsgesprächen die Unsicherheit nehmen, in dem er die Möglichkeiten aufzeigt, dagegen vorzugehen. Auch nicht gezahlte Gehälter können einen Arbeitnehmer vor große Probleme stellen, da in der Regel laufende Kosten wie Miete, Strom, Kfz-Kosten oder eventuelle Kredite gezahlt werden müssen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann in einem solchen Fall den Arbeitgeber unter Setzung einer Frist und unter Androhung einer Klage auffordern, das Gehalt umgehend zu zahlen. Oftmals führt dies schon zum Erfolg. Weitere Sachgebiete im Arbeitsrecht sind noch Zeugniserteilung oder -korrektur, tariflichen Eingruppierungen oder Herausgabe von Gegenständen. Ein Fachanwalt kann aber auf für die Arbeitgeberseite tätig werden. Dies ist ebenfalls in vielen Fällen sinnvoll, da der Anwalt beispielsweise Aufhebungsvereinbarungen fehlerfrei gestalten kann oder den Arbeitgeber entsprechend berät, um keine Fehler bei der Sozialauswahl hinsichtlich beabsichtigter Kündigungen zu begehen.
Bei Klageerhebung hilft die Prozesskostenhilfe
Oftmals scheuen sich Betroffene, eine Klage über einen Anwalt einzureichen, weil sie über nur geringes Einkommen verfügen. In solchen Fällen hilft die Prozesskostenhilfe. Der Anwalt prüft vor der Klageerhebung die Erfolgsaussichten und stellt dann bei der Einreichung der Klage zugleich den Prozesskostenhilfeantrag. Wird dieser positiv beschieden, muss die Klagepartei die Kosten des Gerichts und des Anwalts gar nicht zahlen oder gegebenenfalls in Raten zurückzahlen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Bürogemeinschaft der Anwaltskanzlei und Notariat Dudeck & Dudeck GbR und Rechtsanwälte Meyer-Arndt, Heuser und Willenbockel GbR.