Hat Ihr Arbeitgeber Sie Ihrer Meinung nach rechtlich unzulässig gekündigt, sollten Sie sich unverzüglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Diese prüft die Rechtskonformität und vertritt Sie außergerichtlich und - als letzten Schritt - gerichtlich, indem er für Sie Klage gegen die Kündigung einreicht. Es ist wichtig, dass Sie als gekündigter Arbeitnehmer nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Es empfiehlt sich daher, unverzüglich nach Erhalt der Kündigung eine Fachanwaltliche Beratung und Rechtsprüfung, damit Sie überhaupt Chancen haben, zu Ihrem Recht zu kommen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, jedoch kann er in einem Fall nur eine Partei vertreten. Erhebt der Anwalt für Arbeitsrecht für Sie im Falle einer unzulässigen Kündigung Klage gegen die Kündigung, so verfolgt diese sogenannte Kündigungsschutzklage zunächst das Ziel, überhaupt gerichtlich festzustellen, ob das betreffende Arbeitsverhältnis rechtswirksam durch Kündigung beendet wurde oder eben nicht. Daher dient die Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer erstmal vordergründig dem Erhalt des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb weniger Wochen beim zuständigen Gericht eingereicht werden, wobei die Fristen genauestens eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Klageschrift nach rechtlicher Prüfung von einem Fachanwalt auch durch diesen einreichen zu lassen. Er kennt das Arbeitsrecht wie seine Westentasche und ist erfahren hinsichtlich sämtlicher rechtlicher Mittel, um Ihre Ziele durchsetzen zu können.
Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht: wirkungsvolles Mittel mit guter Aussicht auf Abfindung
Die Kündigungsschutzklage ist bekannt als effektives rechtliches Mittel, um gegen eine Kündigung Ihres Arbeitsplatzes vorzugehen. Selbst, für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis nun doch beendet wird und es zu einem Vergleich beider Parteien kommt, sind die Chancen auf eine Abfindung durchaus gut. Dies verschafft Ihnen als Arbeitnehmer ein finanzielles Polster und somit eine Sicherheit und weniger Zeitdruck, um einen vielleicht sogar noch besseren Job zu finden.
Wehren Sie sich gegen unberechtigte Kündigungen auch in anderen Rechtsgebieten
Nicht nur das Arbeitsrecht kann von (unberechtigten) Kündigungen betroffen sein. Auch ein Mietverhältnis kann zum Beispiel durch Ihren Vermieter gekündigt werden. Auch hier ist schnelles Handeln von großer Bedeutung, insofern, die Kündigung aus Ihrer Sicht völlig unberechtigt ist. In diesem Kündigungsfall steht Ihnen ein Fachanwalt für Mietrecht mit Rat und Tat zur Seite. Setzen Sie besser gleich auf professionelle anwaltliche Hilfe, bevor Ihr Vermieter die Zwangsräumung anstrebt. Dies hat katastrophale Folgen für den Mieter, der dann quasi obdachlos ist und keinen Zugriff mehr auf sein Hab und Gut, dass sich in der Wohnung befindet, hätte. Ein weiteres Fachgebiet, in denen Kündigungen eine Rolle spielen können, ist das Vertragsrecht. Liegt hier eine unberechtigte Kündigung eines bestimmten Vertrages vor, kann ein Anwalt ebenfalls - als letzten Schritt, wenn außergerichtliche Einigungen scheiterten, Klage gegen die Kündigung einreichen.
Weitere Informationen zum Thema Klage gegen Kündigung finden Sie auf Webseiten wie z. B. von Dr. Laumann, Konermann & Kollegen.